Vorsorgeberatung

Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – treffen Sie Vorkehrungen für Alter, Krankheit oder Notfälle. Das schafft Sicherheit für Sie und Ihre Nächsten.

So können Sie vorsorgen

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren geschulten, zur Verschwiegenheit verpflichteten, ehrenamtlichen Berater und Beraterinnen. Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Vollmacht

Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie für bestimmte Krankheitssituationen im Ernstfall wünschen und welche Sie ablehnen, vor allem, welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen bei unheilbarer Krankheit angewendet werden.

Patientenverfügung

Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie für bestimmte Krankheitssituationen im Ernstfall wünschen und welche Sie ablehnen, vor allem, welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen bei unheilbarer Krankheit angewendet werden.

Betreuungsverfügung

Sie wollen keine Vollmacht erstellen, Sie bestimmen aber, welche Person vom Gericht für Sie als gesetzlicher Vertreter bestellt werden soll bzw. wer dafür nicht in Frage kommt.

ACP – Advanced Care Planning

ACP ist ein strukturierter, umfassender Beratungs-Prozess, bei dem Sie unsere ausgebildeten Berater unterstützen, medizinische und pflegerische Entscheidungen für zukünftige Situationen zu treffen, in denen sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Oft wird auch über Situationen gesprochen, die über das hinausgehen, was typischerweise in einer Patientenverfügung geregelt wird – wie z. B. die gewünschte Lebensqualität oder der Umgang mit unvorhersehbaren Notfällen.

Der Vorteil von ACP liegt darin, dass es individuelle Vorstellungen integriert und An-/Zugehörige sowie medizinisches Personal in schwierigen Situationen entlastet.

Gut, zu wissen…

Wer vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sei es durch Unfall, schwere Krankheit, im Alter oder am Ende des Lebens, erhält einen gerichtlich bestellten Betreuer, außer Sie bevollmächtigen rechtzeitig eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen dürfen.

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