Vorsorgeberatung
Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – treffen Sie Vorkehrungen für Alter, Krankheit oder Notfälle. Das schafft Sicherheit für Sie und Ihre Nächsten.
So können Sie vorsorgen
Vollmacht
Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie für bestimmte Krankheitssituationen im Ernstfall wünschen und welche Sie ablehnen, vor allem, welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen bei unheilbarer Krankheit angewendet werden.
Patientenverfügung
Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie für bestimmte Krankheitssituationen im Ernstfall wünschen und welche Sie ablehnen, vor allem, welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen bei unheilbarer Krankheit angewendet werden.
Betreuungsverfügung
Sie wollen keine Vollmacht erstellen, Sie bestimmen aber, welche Person vom Gericht für Sie als gesetzlicher Vertreter bestellt werden soll bzw. wer dafür nicht in Frage kommt.
ACP – Advanced Care Planning
Der Vorteil von ACP liegt darin, dass es individuelle Vorstellungen integriert und An-/Zugehörige sowie medizinisches Personal in schwierigen Situationen entlastet.
Gut, zu wissen…
Wer vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sei es durch Unfall, schwere Krankheit, im Alter oder am Ende des Lebens, erhält einen gerichtlich bestellten Betreuer, außer Sie bevollmächtigen rechtzeitig eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen dürfen.
